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Referenzen: welche Objekte wir verwalten
Wir verwalten Wohnanlagen mit 4 bis 100 Wohneinheiten im Kreis Viersen, in Mönchengladbach und in Krefeld. Das ist die Größenordnung, für die unsere Arbeitsweise ausgelegt ist: groß genug für eine geordnete Verwaltung mit Wirtschaftsplan, Rücklage und Versammlung, klein genug, dass eine Person das Objekt tatsächlich kennt. Namentliche Referenzen nennen wir nur mit Zustimmung der jeweiligen Gemeinschaft; auf Anfrage stellen wir den Kontakt zu Beiräten her, die zu einem Gespräch bereit sind.
Welche Objektgrößen verwalten wir?
Unser Bestand liegt zwischen 4 und 100 Wohneinheiten je Objekt. Beide Enden dieser Spanne haben ihre eigenen Anforderungen, und wir bedienen sie bewusst unterschiedlich.
Kleine Gemeinschaften ab vier Einheiten sind oft aus einer Selbstverwaltung hervorgegangen. Hier geht es zunächst darum, die Grundlagen herzustellen: eine Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG, ein getrenntes Gemeinschaftskonto nach § 27 WEG, ein Wirtschaftsplan, der die Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG realistisch bemisst. Der Aufwand je Einheit ist in dieser Größe höher als in einer großen Anlage – das bildet unser Preismodell ab, indem es je Wohneinheit rechnet.
Anlagen bis 100 Einheiten bringen dagegen technische Komplexität mit: Aufzüge, Tiefgaragen mit Entrauchung und Toranlage, zentrale Warmwasserbereitung mit Pflicht zur Legionellenuntersuchung nach § 14b TrinkwV, teils mehrere Eingänge mit eigener Treppenhausreinigung. Hier liegt der Schwerpunkt auf Fristenüberwachung, Ausschreibung wiederkehrender Leistungen und einer Versammlung, die trotz vieler Beteiligter beschlussfähig bleibt.
Anlagen mit mehr als 100 Einheiten betrachten wir individuell. Ab dieser Größe verändert sich die Verwaltung strukturell, deshalb setzt eine Übernahme ein persönliches Gespräch mit den Eigentümern oder dem Verwaltungsbeirat voraus.
In welchem Gebiet sind wir tätig?
Unser Verwaltungsgebiet umfasst den Kreis Viersen, Mönchengladbach und Krefeld. Der Sitz in Nettetal liegt so, dass jedes betreute Objekt innerhalb einer knappen Fahrstunde erreichbar ist. Das ist kein Werbeargument, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine Begehung nach einem Sturm oder ein Termin mit dem Handwerker am selben Tag stattfinden kann.
Im Kreis Viersen betreuen wir Objekte in Nettetal und den umliegenden Kommunen. In Mönchengladbach und Krefeld sind wir ohne eigenes Büro tätig – die Objekte werden von Nettetal aus verwaltet, der Hausmeisterservice fährt sie im Turnus an.
Wir setzen bewusst auf eine schlanke, effiziente Verwaltungsstruktur statt auf zusätzliche Bürostandorte in jeder Stadt. Denn weitere Niederlassungen verursachen zusätzliche Kosten, die sich letztlich auch in den Verwaltungskosten widerspiegeln können.
Wir setzen auf kurze Kommunikationswege und schnelle Reaktionszeiten. Unsere regionale Ausrichtung ermöglicht es uns gleichzeitig, bei Bedarf kurzfristig vor Ort zu sein.
So verbinden wir persönliche Betreuung und regionale Nähe mit einer effizienten Kostenstruktur – ohne unnötige Verwaltungs- und Standortkosten.
Außerhalb dieses Gebiets übernehmen wir keine Objekte, auch nicht auf Anfrage. Eine Anlage in Düsseldorf oder Duisburg könnten wir nur schlechter betreuen als eine dortige Verwaltung.
Welche Bauarten und Eigentumsformen kommen vor?
Der Bestand am Niederrhein ist gemischt, und das spiegelt sich in unseren Objekten: Nachkriegsbauten der 1950er- und 1960er-Jahre mit einfacher Ausstattung und laufendem Erhaltungsbedarf, Anlagen der 1970er- und 1980er-Jahre mit Tiefgarage und Zentralheizung, sowie neuere Objekte mit gehobener technischer Ausstattung und entsprechend dichter Prüfpflicht.
Neben Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten wir Mietobjekte für einzelne Eigentümer und gemischt genutzte Anlagen, in denen Wohnungen und kleine Gewerbeeinheiten nebeneinanderstehen. Gemischte Nutzung wirft eigene Fragen auf – etwa bei der Kostenverteilung, wenn ein Gewerbebetrieb erkennbar mehr Müll verursacht als eine Wohnung, oder bei der Umsatzsteuer, wenn ein Eigentümer zur Steuerpflicht optiert hat.
Warum stehen hier keine Namen und Fotos?
Eigentümergemeinschaften sind keine Werbeflächen. Anschrift, Größe und Zustand eines Objekts sind Angaben, die die Eigentümer betreffen; eine Veröffentlichung ohne Beschluss halten wir für falsch – unabhängig davon, wie werbewirksam ein Foto der frisch sanierten Fassade wäre.
Wenn Sie vor einer Verwalterwahl stehen und wissen möchten, wie wir arbeiten, ist ein Gespräch mit einem amtierenden Beirat aussagekräftiger als jede Referenzliste. Sprechen Sie uns an: Wir fragen bei Gemeinschaften vergleichbarer Größe nach, ob sie zu einem solchen Gespräch bereit sind, und stellen den Kontakt her. Ebenso legen wir auf Wunsch eine anonymisierte Jahresabrechnung und einen Wirtschaftsplan vor, damit Sie Aufbau und Detailtiefe unserer Unterlagen beurteilen können.
Häufige Fragen
- Verwalten Sie auch Objekte mit weniger als vier Wohneinheiten?
- In der Regel nicht. Bei zwei oder drei Einheiten steht der Verwaltungsaufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten je Einheit; solche Gemeinschaften fahren mit einer Selbstverwaltung und punktueller fachlicher Begleitung meist besser. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind – wir sagen Ihnen offen, ob sich eine Verwaltung für Sie rechnet.
- Können Sie Referenzen benennen?
- Namentlich nur mit Zustimmung der betroffenen Gemeinschaft. Auf Anfrage stellen wir den Kontakt zu Beiräten her, die zu einem Gespräch bereit sind, und legen anonymisierte Unterlagen vor.
- Übernehmen Sie Objekte außerhalb des Kreises Viersen, Mönchengladbachs und Krefelds?
- Nein. Außerhalb dieses Gebiets könnten wir die Reaktionszeiten nicht halten, die wir zusagen.