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Leistungen

Grünpflege: Außenanlagen, die zur Anlage passen

Grünpflege: Außenanlagen, die zur Anlage passen – Bild folgt

Die immoxx GmbH pflegt die Außenanlagen der von uns betreuten Objekte mit eigenen Kräften. Die Leistung umfasst Rasen-, Hecken- und Strauchpflege, Beet- und Baumpflege sowie die Entsorgung von Laub und Grünschnitt. Die Pflegesaison läuft von März bis Oktober. Der Preis richtet sich nach der Größe der Grünfläche und dem gewählten Pflegeintervall; ermitteln lässt er sich in der Kostenermittlung auf der Startseite.

Was gehört zur regelmäßigen Grünpflege?

Der Rasenschnitt erfolgt im gewählten Intervall zwischen März und Oktober, einschließlich Kantenschnitt an Wegen und Beeten. Beete werden von Wildkraut freigehalten, Sträucher in Form gehalten, Hecken ein- bis zweimal je Saison geschnitten.

Laub räumen wir von Wegen, Zufahrten und Eingängen, weil dort die Verkehrssicherung berührt ist. Auf Rasenflächen bleibt Laub abschnittsweise liegen, soweit die Gemeinschaft das wünscht – für die Bodenqualität ist das günstiger.

Grünschnitt und Laub werden abgefahren und fachgerecht entsorgt. Die Entsorgungskosten sind im Quadratmeterpreis enthalten, solange kein außergewöhnlicher Anfall etwa durch Sturmschaden vorliegt.

Welche Fristen schreibt das Naturschutzrecht vor?

Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Das Verbot dient dem Schutz brütender Vögel.

Zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses, sofern kein Nest belegt ist. Starke Rückschnitte, Rodungen und das Auf-den-Stock-Setzen planen wir daher grundsätzlich in das Winterhalbjahr.

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können nach § 69 BNatSchG mit Bußgeld geahndet werden. Für die Gemeinschaft ist das doppelt unangenehm, weil neben dem Bußgeld regelmäßig eine Ersatzpflanzung angeordnet wird.

Wie steht es um Baumkontrolle und Verkehrssicherung?

Eigentümer haften für die Standsicherheit ihrer Bäume. Die Rechtsprechung verlangt eine regelmäßige Sichtkontrolle vom Boden aus, in der Regel zweimal jährlich – einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand. Bei Auffälligkeiten ist eine eingehende Untersuchung geboten.

Wir führen diese Kontrollen im Rahmen der Objektbegehung durch und dokumentieren Befund und Datum. Ergibt sich ein Verdacht auf Fäule, Pilzbefall oder Kronenbruch, empfehlen wir die Hinzuziehung eines Sachverständigen; die Beauftragung beschließt die Gemeinschaft.

Neben Bäumen prüfen wir Sichtdreiecke an Zufahrten, überhängende Äste über Gehwegen und Wurzelaufbrüche in Belägen. Diese drei Punkte verursachen in der Praxis die meisten Haftungsfälle.

Häufige Fragen

Warum wird die Grünpflege auch für Wintermonate berechnet?
Der Preis ist ein Monatspreis über zwölf Monate, der die Leistung der Saison von März bis Oktober gleichmäßig verteilt. Im Winter fallen Verkehrssicherung, Rückschnitt und Laubräumung an.
Sind Grünpflegekosten umlagefähig?
Kosten der Gartenpflege sind nach § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig. Nicht umlagefähig ist die erstmalige Herstellung einer Anlage, etwa eine Neuanpflanzung, die eine Investition darstellt.

Interesse an einem Angebot?

Die Kostenermittlung liefert in zwei Minuten eine unverbindliche Preisindikation für Ihr Objekt – ohne Registrierung und ohne Datenübertragung an uns.

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