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Leistungen

Hausmeisterservice mit eigenen Kräften

Hausmeisterservice mit eigenen Kräften – Bild folgt

Die immoxx GmbH beschäftigt eigene, fest angestellte Hausmeister- und Reinigungskräfte. Sie betreuen feste Objekte, kennen die Anlagen und sind derselben Verwaltung unterstellt, die auch die kaufmännische Betreuung führt. Der Leistungsumfang reicht von der Treppenhaus- und Kellerreinigung über Kontrollgänge und Zählerablesung bis zum Winterdienst. Was die Treppenreinigung für Ihr Objekt kostet, ermitteln Sie in der Kostenermittlung auf der Startseite.

Warum eigene Kräfte?

In der Fremdvergabe entsteht eine Kette: Verwaltung beauftragt Dienstleister, Dienstleister beauftragt Subunternehmer, Subunternehmer stellt wechselnde Kräfte. Jede Stufe kostet Marge und verlängert den Weg zwischen der Beobachtung eines Mangels und seiner Behebung.

Unsere Kräfte sind fest angestellt und einem festen Objektkreis zugeordnet. Wer denselben Keller seit zwei Jahren reinigt, bemerkt eine feuchte Wand, bevor sie zum Sanierungsfall wird. Diese Beobachtungen fließen unmittelbar in die technische Verwaltung ein.

Für die Gemeinschaft bedeutet das eine Rechnung statt mehrerer, einen Ansprechpartner statt einer Verweiskette und eine Leistungsdokumentation, die zur Objektakte passt.

Welche Leistungen umfasst der Hausmeisterservice?

Zur laufenden Betreuung gehören Kontrollgänge durch Treppenhaus, Keller, Technikräume und Außenanlagen, das Ablesen von Zählern, die Kontrolle der Beleuchtung, das Bereitstellen und Reinigen der Abfallbehälter sowie das Melden von Mängeln mit Foto und Standortangabe.

Die Reinigung umfasst Treppenhaus, Eingangsbereich, Kellergänge und Gemeinschaftsflächen. Der Umfang je Reinigungsgang und die Frequenz werden im Objektblatt festgelegt, damit für Eigentümer und Mieter nachvollziehbar ist, was geschuldet ist.

Der Winterdienst richtet sich nach der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Kommune. Räum- und Streupflichten treffen zunächst die Gemeinde und werden durch Satzung auf die Anlieger übertragen; die Gemeinschaft kann sie vertraglich an uns delegieren. Die Überwachungspflicht des Eigentümers bleibt dabei bestehen – ein Punkt, den Gerichte regelmäßig betonen.

Wie wird die Treppenreinigung berechnet?

Bemessungsgrundlage ist die Zahl der Geschosse je Eingang einschließlich Kellergeschoss, multipliziert mit der Zahl der Eingänge. Ein Haus mit zwei Eingängen wird also wie zwei Treppenhäuser gerechnet, weil auch zwei gereinigt werden.

Der Intervall-Faktor wirkt als Divisor: wöchentliche Reinigung entspricht dem Faktor 1 und damit dem vollen Positionspreis, zweiwöchentliche dem Faktor 2 und damit der Hälfte, monatliche dem Faktor 4 und damit einem Viertel.

Hinzu kommt das Intervall: Wöchentlich kostet doppelt so viel wie zweiwöchentlich und viermal so viel wie monatlich. Welches Intervall sinnvoll ist, hängt von Lage und Nutzung ab – ein Treppenhaus mit Durchgangsverkehr zur Tiefgarage braucht mehr als eines mit vier Parteien.

Den Betrag für Ihr Objekt ermitteln Sie in der Kostenermittlung auf der Startseite. Sie weist die Treppenreinigung als eigene Position aus, sodass Sie verschiedene Intervalle unmittelbar vergleichen können.

Häufige Fragen

Sind die Kosten für den Hausmeister auf Mieter umlagefähig?
Hausmeisterkosten sind nach § 2 Nr. 14 BetrKV umlagefähig, soweit sie nicht auf Instandhaltung, Instandsetzung oder Verwaltung entfallen. Diese Anteile müssen herausgerechnet werden; wir weisen sie in der Abrechnung getrennt aus.
Wer haftet, wenn jemand auf nicht geräumtem Weg stürzt?
Die Räumpflicht trifft den durch Satzung verpflichteten Anlieger. Wird sie vertraglich übertragen, bleibt eine Überwachungspflicht bestehen. Bei Verletzung kommt eine Haftung nach § 823 BGB in Betracht.

Interesse an einem Angebot?

Die Kostenermittlung liefert in zwei Minuten eine unverbindliche Preisindikation für Ihr Objekt – ohne Registrierung und ohne Datenübertragung an uns.

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