Standort
Hausverwaltung im Kreis Viersen
Der Kreis Viersen ist unser Heimatgebiet: Die immoxx GmbH hat ihren Sitz in Nettetal und verwaltet Objekte im gesamten Kreisgebiet – in Viersen, Kempen, Willich, Tönisvorst, Grefrath, Brüggen, Schwalmtal und Niederkrüchten. Zuständige Erlaubnisbehörde für die Verwaltertätigkeit nach § 34c GewO ist der Kreis Viersen. Hausmeisterservice und Grünpflege erbringen wir hier mit eigenen Kräften und kurzen Wegen.
Welche Kommunen umfasst unser Kerngebiet?
Der Kreis Viersen besteht aus neun Kommunen mit zusammen rund 300.000 Einwohnern. Die drei größten – Viersen, Willich und Kempen – bilden den Schwerpunkt unserer Tätigkeit außerhalb Nettetals. Hinzu kommen Tönisvorst, Grefrath, Brüggen, Schwalmtal und Niederkrüchten.
Die Siedlungsstruktur ist kleinteilig. Anders als in Mönchengladbach oder Krefeld dominieren hier Gemeinschaften mit sechs bis vierundzwanzig Einheiten, häufig als Reihenhausanlage oder als Mehrfamilienhaus mit zwei bis drei Eingängen organisiert. Wohnanlagen mit über fünfzig Einheiten sind die Ausnahme.
Kempens historischer Stadtkern mit seiner erhaltenen Altstadtsubstanz bringt eigene Anforderungen mit sich: enge Zufahrten, eingeschränkte Stellplatzsituation und Objekte, bei denen Maßnahmen an Fassade und Dach denkmalrechtlich zu prüfen sind. In Willich und Tönisvorst prägt dagegen der Siedlungsbau der 1970er- bis 1990er-Jahre das Bild.
Warum zählt die Kreiszugehörigkeit?
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Verwaltung von Wohnungseigentum und Mietobjekten nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO erteilt und überwacht der Kreis Viersen als zuständige Behörde. Dieselbe Behörde nimmt die Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung und zur Weiterbildungspflicht von zwanzig Stunden je drei Jahre nach § 34c Abs. 2a GewO entgegen.
Für Bauanträge, Denkmalfragen und Wohnungsaufsicht ist je nach Kommune entweder die Stadt selbst oder der Kreis zuständig. Wer im Kreisgebiet arbeitet, kennt diese Zuständigkeitsverteilung und verliert keine Zeit an falsch adressierten Anträgen.
Auch die Abfallentsorgung und die Straßenreinigungssatzungen unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Die Räum- und Streupflicht, die Bereitstellungszeiten der Abfallbehälter und die zulässigen Standflächen sind für die Hausmeisterleistung unmittelbar relevant und je Kommune gesondert zu beachten.
Was bringt die räumliche Nähe?
Kurze Wege wirken sich vor allem dort aus, wo Verwaltung sonst zäh wird: bei der Besichtigung eines gemeldeten Mangels, bei der Begleitung eines Handwerkers zur Abnahme und bei der Kontrolle, ob eine beauftragte Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Unsere Hausmeisterkräfte sind im Kreisgebiet täglich unterwegs. Ein zusätzlicher Kontrollgang lässt sich damit ohne gesonderte Anfahrt einplanen. Das senkt nicht nur Kosten, es verkürzt vor allem die Zeit zwischen Meldung und Erledigung.
Für die Eigentümerversammlung bedeutet Nähe, dass Termine auch kurzfristig realisierbar sind – etwa wenn nach einem größeren Schaden eine außerordentliche Versammlung nach § 24 Abs. 2 WEG einberufen werden muss.
Wie beginnt die Zusammenarbeit?
Am Anfang steht ein Gespräch mit dem Verwaltungsbeirat oder dem Eigentümer, in dem wir Objektgröße, Zustand, offene Themen und Erwartungen klären. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein schriftliches Angebot mit festem Preis je Einheit.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften folgt die Bestellung durch Beschluss der Eigentümerversammlung nach § 26 WEG; der Verwaltervertrag wird gesondert beschlossen. Bei Mietobjekten genügt der Vertragsschluss mit dem Eigentümer.
Eine erste Preisorientierung erhalten Sie ohne Gespräch über die Kostenermittlung auf unserer Startseite. Sie rechnet mit denselben Werten, die auch in unser Angebot einfließen.
Häufige Fragen
- Verwalten Sie auch in Kempen und Willich?
- Ja. Beide Städte gehören zum Kreis Viersen und damit zu unserem Kerngebiet; die Anfahrt von Nettetal beträgt jeweils rund zwanzig bis dreißig Minuten.
- Welche Behörde beaufsichtigt Ihre Verwaltertätigkeit?
- Zuständig ist der Kreis Viersen als Erlaubnisbehörde nach § 34c GewO. Dort werden auch die Nachweise zu Versicherung und Weiterbildung geführt.